Rechtsprechung
LG Berlin, 11.03.2020 - 64 S 197/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 241 Abs 2 BGB, § 546a Abs 1 BGB, § 573 Abs 2 Nr 2 BGB
Wohnraummiete: Anbietpflicht des Vermieters bei Eigenbedarfskündigung - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Anbietpflicht des Vermieters bei einer Eigenbedarfskündigung
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Eigenbedarfskündigung
- mietrechtsiegen.de
Eigenbedarfskündigung - Anbietpflicht von Alternativwohnungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eigenbedarfskündigung: Welche Alternativwohnungen muss der Vermieter anbieten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Anbietpflicht des Vermieters bei Eigenbedarfskündigung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Eigenbedarfskündigung: Vermieter darf bei Anbieten einer Alternativwohnung nicht über Angemessenheit der Wohnung entscheiden - Mieter darf entscheiden, was angemessen oder interessensgerecht ist
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Eigenbedarfskündigung: Welche Alternativwohnungen muss der Vermieter anbieten? (IMR 2020, 318)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 16.08.2018 - 205 C 307/17
- LG Berlin, 11.03.2020 - 64 S 197/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.12.2016 - VIII ZR 232/15
Eigenbedarfskündigung durch GbR zulässig; Anbietpflicht des Vermieters
Auszug aus LG Berlin, 11.03.2020 - 64 S 197/18
23 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs löst eine berechtigte Eigenbedarfskündigung die Nebenpflicht aus, dem Mieter unter bestimmten Umständen zur Abmilderung der hierdurch eintretenden Auswirkungen eine verfügbare Alternativwohnung anzubieten (vgl. BGH, Urteil vom 14.12.2016 - VIII ZR 232/15, NJW 2017, 547, 555).Der Bundesgerichtshof verweist zwar auf die frühere Rechtsprechung des Senats, in der bei der Anbietpflicht unter anderem auf eine vergleichbare Wohnung abgestellt wurde; gleichzeitig lässt er in seinem Urteil vom 14.12.2016 ausdrücklich offen, ob eine deutliche Größenabweichung (166 m² versus 76 m²) eine ansonsten bestehende Anbietpflicht entfallen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 14.12.2016 - VIII ZR 232/15, NJW 2017, 547, 555 und 556).
- BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1054/91
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Frage der Kündigung wegen Eigenbedarfs
Auszug aus LG Berlin, 11.03.2020 - 64 S 197/18
Das Bundesverfassungsgericht hat die eigenverantwortliche Entscheidung des Mieters hervorgehoben, wie er sein Leben gestalten will und dabei darauf abgestellt, dass es zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gehöre, "seinen Wohnbedarf nach seinen eigenen Vorstellungen zu bestimmen, also auch einzuschränken" (BVerfG, Beschluss vom 28.01.1992 - 1 BvR 1054/91, NJW 1992, 1220f.).